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AGBs

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung für einen Ausflug kommt zwischen Ihnen und Wallis - Aktiv GmbH ein Vertrag zustande. Damit gehen beide Parteien Rechte und Pflichten ein. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Vertragsbedingungen, welche Sie mit Vertragsabschluss anerkennen, sorgfältig durchzulesen.

ORGANISATION
Wir von Wallis - Aktiv organisieren den von Ihnen ausgelesenen Event, Wallis - Aktiv ist  bemüht  für einen reibungslosen Ablauf, deshalb arbeiten wir vor Ort mit von uns geprüften Leistungsträgern zusammen.

ÄNERUNGEN DES EVENTS oder des AUSFLUGSDATUMS
Wünschen Sie nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss eine Änderung des Ausflugdatums oder der gebuchten Leistungen, so entstehen folgende Spesen: CHF 100.-- pro geänderte Einzelleistung. Zusätzliche Reservationen von Leistungen können immer vorgenommen werden, es entstehen dabei keine Zusatzkosten.

ÄNDERUNG DER PROSPEKTAUSSCHREIBUNG, PROGRAMM - PREISÄNDERUNGEN
Wallis - Aktiv GmbH hält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsausschreibungen und Preise während dem Jahr zu ändern. Sollte dies eintreffen, so orientiert Sie die Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.


PREISE
Die offerierten Preise bleiben unter Vorbehalt! Ändert die Gruppengrösse wird jeweils eine neue Berechnung gemacht. Preisanpassungen bleiben aufgrund von Programmänderungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, vorbehalten. Jegliche Art von Ausschreibungen, Programm - und Preisänderungen bleiben unter Vorbehalt.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach der Buchung erhalten Sie die Bestätigung/Rechnung, Wallis - Aktiv verlangt eine Anzahlung von 50% des Buchungsbetrages. Die Endabrechnung erfolgt nach dem Ausflug aufgrund der von Ihnen bestellten Leistungen und allenfalls getätigten Konsumationen. Die Restzahlung ist nach Ausstellung der Rechnung innert 10 Tagen  zu begleichen. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die von Ihnen eine Woche vor dem Ausflug gemeldete Teilnehmerzahl.

ANNULLATIONSBEDIUNGUNGEN
Treten Sie nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, müssen wir Ihnen folgende Annullationskosten verrechnen:


Ab 30 - 21 Tage vor dem Ausflug      10%  der Kosten
Ab 20  - 11 Tage vor dem Ausflug     25% der Kosten
Ab 10 - 2 Tage vor dem Ausflug        50% der Kosten
Ab 2 - am Tag des Ausfluges           100% der Kosten  

Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen der Annullierung auf schriftlichem Weg bei uns. Bei Samstagen, Sonntagen und allg. Feiertagen zählt der folgende Arbeitstag.
 
VERSICHERUNG
Alle Teilnehmer sind durch Wallis-Aktiv GmbH nicht versichert und sind selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

BEANSTANDUNGEN
Von Seite der Teilnehmer:
Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Leistungsträger vor Ort sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen des Programms seine Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen.

Von Seiten Wallis-Aktiv GmbH:
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ihnen übergebenen Sportgeräte etc. und Utensilien sorgfältig zu behandeln. Wallis - Aktiv behält sich vor, die durch die Teilnehmer verursachten Schäden in Rechnung zu stellen.

HAFTUNGSPFLICHT
Wallis - Aktiv GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Durchführung des Programmes mit den aufgeführten Leistungen. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises.


HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
Wallis - Aktiv GmbH haftet nicht für die „Schlechterfüllung“ oder für Schäden, wenn sie auf folgende Ursachen zurückzuführen sind. 
- Handlungen und Unterlassungen eines mit der Organisation und Ausführung betrauten Drittens.
- Versäumnisse Ihrerseits vor und während des Ausfluges
- Ereignisse höherer Gewalt, die trotz Sorgfalt nicht vorgesehen oder abgewendet werden können
- Teilnehmer befolgen die Anweisungen der Führer und/oder Leistungsträger vor Ort nicht
- Teilnehmer erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen nicht
- Die Leistungsträger (z.B. Bergführer, Wanderleiter, Hotels, Restaurants, SAC-Hütten) haften im
  Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
  für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung gegenüber den
  Teilnehmern.

 
GERICHTSTAND
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Wallis - Aktiv GmbH ist das schweizerische Recht anwendbar.
Gerichtsstand, Baden.


 

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